Die Arbeitswelt betreffend werden im Arbeitsrecht Verordnungen und Gesetze festgehalten. So regelt es Beispielsweise den Kündigungsschutz, die Folgen eines Arbeitsunfalls, den Arbeitsschutz oder auch die Mitbestimmungsrechte.
Oft muss das Gesetz bei einem Streit zwischen Angestellten und Arbeitgebern zur Lösungsfindung beitragen. Nicht selten ist das Streitthema Ergonomie am Arbeitsplatz (siehe ergonomieamarbeitsplatz.com). Der allgemeine Aufbau des Arbeitsplatzes, die Geräuschkulisse oder die Lichtverhältnisse sind hier Streitpunkt.
Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwei Gruppen. Das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht. Ersteres regelt das Verhältnis von Arbeitgeber zu Arbeitnehmer. Beim Kollektivarbeitsrecht stehen Gewerkschaft und Betriebsräte auf der einen, und Arbeitgeberverbände und Arbeitgeber auf der anderen Seite. Das Arbeitsrecht tritt allerdings nicht bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit in Kraft. Außerdem finden wir in jedem Staat unterschiedliche Regelungen im Arbeitsrecht.
In der ehemaligen DDR wurde das Arbeitsrecht in einem Gesetzbuch geregelt. Die Bücher zum Thema Arbeitsrecht gibt es heute auch, dennoch gibt es kein kodifiziertes Gesetzbuch. Es gibt einzelne Regelungen in verschiedenen Rechtsquellen. So gibt es Verordnungen durch folgende Gesetze:
Beim Europarecht unterscheidet man zwischen dem Europarecht im engeren und im weiteren Sinne. Das Europarecht im engeren Sinne umfasst die Europäische-Atomgemeinschaft und die Union, wohingegen das Europarecht im weiteren Sinne auch international europäische Organisationen regelt.
Das Gesetz umfasst zum Beispiel das Kündigungsschutzgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Nachweisgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Mutterschutzgesetz. Für Einzelunternehmen und Branchen regelt der Tarifvertrag Rechte und Pflichten der Parteien. Auf der einen Seite sind das die Gewerkschaften und auf der anderen Seite die Arbeitgeberverbände.
Beim öffentlichen Dienst werden die Bestimmungen in der Betriebs- oder Dienstvereinbarung geregelt. Hier werden nicht nur Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat vereinbart, es werden auch verbindliche Einigungen für den gesamten Betrieb formuliert.
Außerdem gibt es den Einzelarbeitsvertrag welcher individuelle Bestimmungen des jeweiligen Betriebs festhält und regelt. Auch hier werden wieder betriebliche Normen, wie zum Beispiel der Abschluss und die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, festgehalten.



